B2B-Empfangspflicht gilt seit Januar 2025

E-Rechnung. Kein Abo. Ein Jahrgang reicht.

ZUGFeRD und XRechnung automatisch korrekt. Für Selbstständige, die pro Jahr 10 bis 50 Rechnungen schreiben und keine monatliche Software-Gebühr bezahlen wollen.

ZUGFeRD EN 16931 und XRechnung, KoSIT-validiert

Erzeugt Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931. Jede Datei wird automatisch gegen den offiziellen KoSIT-Validator geprüft.

E-Rechnungspflicht: Empfang seit Januar 2025, Ausstellung bis 2028

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Die Ausstellungspflicht tritt bis 2028 in Kraft.

§ 147 AO: 10 Jahre revisionssicher, optional buchbar

Das Archiv-Add-on sichert alle Rechnungen GoBD-konform ab. Exportierbar jederzeit, auch ohne aktives Konto.

Monatsbeitrag für 15 Rechnungen?

Buchhaltungssoftware kostet zwischen 15 und 50 Euro im Monat. Wer 15 Rechnungen im Jahr schreibt, zahlt damit für elf Monate, in denen er das Programm nicht einmal öffnet. Das ist kein fairer Tausch.

Gleichzeitig kommt die E-Rechnungspflicht nicht irgendwann. Seit Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und die Übergangsfristen für die eigene Ausstellung laufen gestaffelt bis 2028 aus — wann genau für wen, steht weiter unten. Ein Jahresabo für eine Software, die du drei Monate davon aktiv brauchst, ist trotzdem keine Lösung. Ein Jahrgang schon.

Ab wann genau gilt was

Die E-Rechnungspflicht kommt gestaffelt, nicht auf einen Schlag. Wer seit Anfang 2025 brav PDFs verschickt hat, hat nichts falsch gemacht — die Übergangsfristen laufen erst jetzt aus.

01 / 2025 — Empfangspflicht

Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ohne Ausnahme — auch Kleinunternehmer.

12 / 2026 — Übergangsfrist endet

Bis dahin dürfen mit Zustimmung des Empfängers noch PDF oder Papier ausgestellt werden. Wer bisher so gearbeitet hat, hat nichts falsch gemacht.

01 / 2027 — Ausstellungspflicht ab 800.000 €

Gilt für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz im Bezugsjahr 2026.

01 / 2028 — Ausstellungspflicht für alle

Gilt für alle inländischen B2B-Umsätze, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Ausnahmen, die dauerhaft gelten

  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG): dürfen weiterhin PDF oder Papier ausstellen — auch nach 2028. Empfangen müssen sie E-Rechnungen trotzdem können.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro: von der Ausstellungspflicht ausgenommen.
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C): betrifft die Pflicht generell nicht.

Warum Excel und Canva keine Rechnungen mehr schreiben dürfen

Das ist kein neues Problem, das erst mit der E-Rechnung entstanden ist. Eine ordnungsgemäße Buchführung verlangt schon länger, dass Belege nach dem Erstellen nicht mehr unbemerkt verändert werden können. Ein Word-Dokument, eine Excel-Tabelle oder eine Canva-Vorlage erfüllen das nicht: Jede Zahl lässt sich im Nachhinein ändern, ohne dass irgendwo eine Spur bleibt.

Genau das prüft ein Finanzamt bei einer Betriebsprüfung zuerst — nicht, ob die Rechnung hübsch aussieht, sondern ob sie unveränderbar und nachvollziehbar dokumentiert ist. Die E-Rechnungspflicht macht daraus jetzt eine technische Vorschrift: strukturierte Daten statt frei bearbeitbarer Dateien. Wer bisher mit Excel oder Canva gearbeitet hat, war schon vorher im Graubereich — nur ist der jetzt geschlossen.

So sieht das Rechnungschreiben in abolos aus

Kein Buchhaltungsprogramm mit hundert Menüs. Logo und Firmendaten einmal hinterlegen, Positionen eintragen, abolos rechnet Summen und Steuer automatisch — und liefert am Ende ZUGFeRD-PDF und XRechnung-XML in einem Schritt.

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Was abolos macht

Jahrgangsmodell: einmal zahlen, fertig

Kein Abo. Du kaufst einmalig einen Jahrgang für das laufende Kalenderjahr: 20 Euro bei Kauf in der ersten Jahreshälfte, 10 Euro ab Juli. Brauchst du ein Jahr gar keine Rechnungen, entstehen keine Kosten.

ZUGFeRD und XRechnung ohne Konfiguration

abolos wählt automatisch das passende Format. XRechnung für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, ZUGFeRD für den allgemeinen B2B-Einsatz. Der integrierte KoSIT-Validator prüft jede Datei auf Normkonformität.

§ 19 UStG und § 13b UStG korrekt ausgewiesen

Kleinunternehmer erhalten automatisch den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis nach § 19 UStG. Reverse-Charge-Sachverhalte nach § 13b UStG werden korrekt ausgewiesen.

Archiv-Add-on: 10 Jahre für einmalig 20 Euro

Wer die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO erfüllen will, bucht das Add-on für den jeweiligen Jahrgang dazu — 10 Jahre revisionssicher ab Ausstellungsdatum. Bereits archivierte Jahrgänge bleiben abrufbar, auch wenn du später keinen neuen Jahrgang mehr kaufst.

Empfehlungsprogramm: 5 Euro pro geworbenem Nutzer

Wer einen Kollegen wirbt, der seinen ersten zahlenden Jahrgang kauft, bekommt 5 Euro als Gutschrift für den nächsten Jahrgang. Automatisch verrechnet.

Rechnung erstellen ist nur die halbe Pflicht

Nach § 147 AO müssen Rechnungen 10 Jahre lang unverändert aufbewahrt werden — ab dem jeweiligen Ausstellungsdatum. Das gilt unabhängig davon, ob du abolos weiter nutzt. Dafür hast du zwei Wege.

Weg 1: Selbst kümmern

Du exportierst deine Rechnungen als ZUGFeRD/XML und sicherst sie selbst — eigenes Backup, Ordner beim Steuerberater, wo auch immer. Kostet nichts zusätzlich, liegt aber komplett in deiner Verantwortung.

Weg 2: Archiv-Add-on

Für einmalig 20 Euro pro Jahrgang übernimmt abolos die 10-jährige, GoBD-konforme Aufbewahrung — unveränderbar gespeichert, jederzeit exportierbar.

Wichtig: Das Archiv gilt immer für einen Jahrgang. Die 10-Jahres-Frist läuft ab dem Ausstellungsdatum der jeweiligen Rechnung — jedes Jahr startet seine eigene Frist. Willst du auch die Rechnungen aus 2027 archiviert haben, buchst du das Add-on 2027 erneut dazu. Es verlängert sich nicht automatisch mit.

Preise

Du zahlst einmal pro Kalenderjahr. Keine automatische Verlängerung, keine versteckten Gebühren.

20 € einmalig

Ein Jahrgang für das laufende Kalenderjahr. Kaufst du zwischen Juli und Dezember, zahlst du nur 10 €.

Archiv-Add-on: 20 € einmalig pro Jahrgang — 10 Jahre GoBD-konforme Aufbewahrung, siehe oben.

Alte Jahrgänge bleiben immer lesbar und exportierbar, auch ohne aktiven Jahrgang. Pausierst du ein Jahr vollständig, entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Du brauchst keine Monatssoftware für ein Dutzend Rechnungen im Jahr.