B2B-Empfangspflicht gilt seit Januar 2025
ZUGFeRD und XRechnung automatisch korrekt. Für Selbstständige, die pro Jahr 10 bis 50 Rechnungen schreiben und keine monatliche Software-Gebühr bezahlen wollen.
ZUGFeRD EN 16931 und XRechnung, KoSIT-validiert
Erzeugt Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931. Jede Datei wird automatisch gegen den offiziellen KoSIT-Validator geprüft.
E-Rechnungspflicht: Empfang seit Januar 2025, Ausstellung bis 2028
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Die Ausstellungspflicht tritt bis 2028 in Kraft.
§ 147 AO: 10 Jahre revisionssicher, optional buchbar
Das Archiv-Add-on sichert alle Rechnungen GoBD-konform ab. Exportierbar jederzeit, auch ohne aktives Konto.
Buchhaltungssoftware kostet zwischen 15 und 50 Euro im Monat. Wer 15 Rechnungen im Jahr schreibt, zahlt damit für elf Monate, in denen er das Programm nicht einmal öffnet. Das ist kein fairer Tausch.
Gleichzeitig kommt die E-Rechnungspflicht nicht irgendwann. Seit Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und die Übergangsfristen für die eigene Ausstellung laufen gestaffelt bis 2028 aus — wann genau für wen, steht weiter unten. Ein Jahresabo für eine Software, die du drei Monate davon aktiv brauchst, ist trotzdem keine Lösung. Ein Jahrgang schon.
Die E-Rechnungspflicht kommt gestaffelt, nicht auf einen Schlag. Wer seit Anfang 2025 brav PDFs verschickt hat, hat nichts falsch gemacht — die Übergangsfristen laufen erst jetzt aus.
01 / 2025 — Empfangspflicht
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ohne Ausnahme — auch Kleinunternehmer.
12 / 2026 — Übergangsfrist endet
Bis dahin dürfen mit Zustimmung des Empfängers noch PDF oder Papier ausgestellt werden. Wer bisher so gearbeitet hat, hat nichts falsch gemacht.
01 / 2027 — Ausstellungspflicht ab 800.000 €
Gilt für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz im Bezugsjahr 2026.
01 / 2028 — Ausstellungspflicht für alle
Gilt für alle inländischen B2B-Umsätze, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ausnahmen, die dauerhaft gelten
Das ist kein neues Problem, das erst mit der E-Rechnung entstanden ist. Eine ordnungsgemäße Buchführung verlangt schon länger, dass Belege nach dem Erstellen nicht mehr unbemerkt verändert werden können. Ein Word-Dokument, eine Excel-Tabelle oder eine Canva-Vorlage erfüllen das nicht: Jede Zahl lässt sich im Nachhinein ändern, ohne dass irgendwo eine Spur bleibt.
Genau das prüft ein Finanzamt bei einer Betriebsprüfung zuerst — nicht, ob die Rechnung hübsch aussieht, sondern ob sie unveränderbar und nachvollziehbar dokumentiert ist. Die E-Rechnungspflicht macht daraus jetzt eine technische Vorschrift: strukturierte Daten statt frei bearbeitbarer Dateien. Wer bisher mit Excel oder Canva gearbeitet hat, war schon vorher im Graubereich — nur ist der jetzt geschlossen.
Kein Buchhaltungsprogramm mit hundert Menüs. Logo und Firmendaten einmal hinterlegen, Positionen eintragen, abolos rechnet Summen und Steuer automatisch — und liefert am Ende ZUGFeRD-PDF und XRechnung-XML in einem Schritt.
Muster Design
Inh. Anna Muster · Trier
| Position | Menge | Preis |
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| Website-Relaunch, Konzeption | 1 | 1.200,00 € |
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Kein Abo. Du kaufst einmalig einen Jahrgang für das laufende Kalenderjahr: 20 Euro bei Kauf in der ersten Jahreshälfte, 10 Euro ab Juli. Brauchst du ein Jahr gar keine Rechnungen, entstehen keine Kosten.
abolos wählt automatisch das passende Format. XRechnung für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, ZUGFeRD für den allgemeinen B2B-Einsatz. Der integrierte KoSIT-Validator prüft jede Datei auf Normkonformität.
Kleinunternehmer erhalten automatisch den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis nach § 19 UStG. Reverse-Charge-Sachverhalte nach § 13b UStG werden korrekt ausgewiesen.
Wer die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO erfüllen will, bucht das Add-on für den jeweiligen Jahrgang dazu — 10 Jahre revisionssicher ab Ausstellungsdatum. Bereits archivierte Jahrgänge bleiben abrufbar, auch wenn du später keinen neuen Jahrgang mehr kaufst.
Wer einen Kollegen wirbt, der seinen ersten zahlenden Jahrgang kauft, bekommt 5 Euro als Gutschrift für den nächsten Jahrgang. Automatisch verrechnet.
Nach § 147 AO müssen Rechnungen 10 Jahre lang unverändert aufbewahrt werden — ab dem jeweiligen Ausstellungsdatum. Das gilt unabhängig davon, ob du abolos weiter nutzt. Dafür hast du zwei Wege.
Weg 1: Selbst kümmern
Du exportierst deine Rechnungen als ZUGFeRD/XML und sicherst sie selbst — eigenes Backup, Ordner beim Steuerberater, wo auch immer. Kostet nichts zusätzlich, liegt aber komplett in deiner Verantwortung.
Weg 2: Archiv-Add-on
Für einmalig 20 Euro pro Jahrgang übernimmt abolos die 10-jährige, GoBD-konforme Aufbewahrung — unveränderbar gespeichert, jederzeit exportierbar.
Du zahlst einmal pro Kalenderjahr. Keine automatische Verlängerung, keine versteckten Gebühren.
20 € einmalig
Ein Jahrgang für das laufende Kalenderjahr. Kaufst du zwischen Juli und Dezember, zahlst du nur 10 €.
Archiv-Add-on: 20 € einmalig pro Jahrgang — 10 Jahre GoBD-konforme Aufbewahrung, siehe oben.
Alte Jahrgänge bleiben immer lesbar und exportierbar, auch ohne aktiven Jahrgang. Pausierst du ein Jahr vollständig, entstehen keine Kosten.
Du brauchst keine Monatssoftware für ein Dutzend Rechnungen im Jahr.